Montag, 1. August 2011
[Das Gute siegt nur im Film oder zufällig]
Folgendes Szenario zeichnet sich am Himmel ab:
Die Hausverwalterin und Mitbesitzerin des Hauses, in dem wir wohnen ist völlig entnervt von dem irren Cousin und Mitbesitzer, der im EG wohnt und will ihre Anteile loswerden und ihren inneren Frieden wiedergewinnen. Ihre Beziehung zum Nachbarn im ersten OG ist vor drei Wochen an genau diesen Umständen zerbrochen. Sie sieht wirklich schlecht aus.
Sollte der Blockwart von unten nun tatsächlich das Geld zusammenkratzen können, um die vakanten Anteile aufzukaufen, wird er der alleinige Vermieter sein und damit sind a) unser sofortiger Beitritt zum Mieterschutzbund und b) unser baldigster Auszug direkte Maßnahmen, die wir zum Schutz unserer Rechte und unserer geistigen Gesundheit einleiten müssen.

Um einen Vorgeschmack auf das zu bekommen, was uns erwarten dürfte:
Unlängst hat der irre Blockwart von außen durch das Fenster einen Makel in der Tapete des Nachbarn im 1. OG gesehen und begehrte sofortigen Zutritt zur Wohnung des Nachbarn, der aber, weil mit Blockwart zerstritten und verfeindet bis dorthinaus und da darüberhinaus kein triftiger Grund vorlag, diesen Zutritt nicht gewähren wollte. So ergab es sich, daß der Blockwart und der Nachbar in einem Nein-Doch-Wortgefecht die Sache nicht zu klären vermochten und der Blockwart daher den Fuß in den Türspalt stellte und der Nachbar daraufhin die 110 wählte und sagte, wenn der Fuß nicht sofort dort verschwinde, würde er den Wahlknopf auslösen, sozusagen abdrücken, erst dann ließ der Blockwart von seinem Vorhaben ab und verschwand wieder in seinem stinkenden Loch der von seiner Frau keim- und staubfrei gehaltenen Wohnung.

Sick.




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