Dienstag, 29. September 2009
[Verschärfter Familienanschluß]
Heute Nacht geträumt, der im Haus wohnende Vermieter habe sich durch Überrumpelungstaktik zusammen mit seiner Frau Zutritt zu unserer Wohnung verschafft, also, Ding-Dong, man öffnet die Tür und zack, sind sie schon drin.* Wir natürlich gar nicht erfreut und im Verlauf des sich dann entfachenden Streits raste ich komplett aus und schütte dem Herrn dann einen Eimer mit Joghurt auf seine Maler-Latzhose, um ihn sofort darauf anzuherrschen: "Und DIE wasche ICH!".



*Das ganze hat natürlich seine Historie: Der Herr möchte gerne eine Art Kontrollbesuch bei uns machen, obwohl er anläßlich kleinerer Reparaturarbeiten bereits bei uns in der Wohnung war und sie hatte in Augenschein nehmen können. Es geht also wohl eher nicht um die Begehung an sich, sondern um die Demonstration seiner Eigenschaft als Chef vons Ganze. Mich sprach der deshalb auch unlängst noch einmal an, um mir mit gewichtiger Miene zu sagen, daß er ja bei Haus & Grund sei und daß man als Vermieter alle zwei Jahre ein Anrecht auf so eine Begehung habe. Die Recherche der aktuellen Rechtsprechung ergab aber Gegenteiliges, weshalb ich mich darauf berief, er solle sich erstmal mit der Miteigentümerin, Nachbarin und Cousine in Personalunion einigen. Die wiederum hatte wenige Tage später in einem Newsletter von Haus & Grund in der Rubrik "die 10 hartnäckigsten Irrtümer der Vermieter" eben genau jenes Thema gelistet gefunden mit, tja, raten Sie mal, welchem Ergebnis?




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